14.11.2019 | 13:22

Landtagsvorschau von VP-Klubobmann Schneeberger

LHStv. Pernkopf, SP-Klubobmann Hundsmüller und Landesjägermeister Josef Pröll zum Jagdgesetz

Die Herausforderungen und Chancen des niederösterreichischen Arbeitsmarktes, die neue Landesgesundheitsagentur und das Hundehaltegesetz setzte VP-Klubobmann Klaus Schneeberger am heutigen Donnerstag in St. Pölten in den Mittelpunkt seiner Vorschau auf die kommende Sitzung des NÖ Landtages am Donnerstag, 21. November, ehe er gemeinsam mit LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, SP-Klubobmann Reinhard Hundsmüller und dem NÖ Landesjägermeister Josef Pröll auch auf die Änderung des Jagdgesetzes einging.

In Bezug auf das Thema der Aktuellen Stunde sagte Schneeberger dabei: „In Niederösterreich waren alle arbeitsrelevanten Maßnahmen erfolgreich, mit 6,8 Prozent haben wir die niedrigste Arbeitslosenquote seit sieben Jahren, die sogar im Oktober noch weiter gesunken ist.“ Besonders erfreulich sei auch das Sinken bei der Jugend-Arbeitslosigkeit (5,7 Prozent) und der deutliche Rückgang bei jungen Frauen (8,9 Prozent). Als wesentlichste Maßnahmen der „kongenialen Zusammenarbeit mit dem AMS, die symptomatisch für das Miteinander und die politische Kultur in Niederösterreich ist“, nannte der Klubobmann u. a. die dreimonatige Beschäftigung älterer Arbeitsloser in den Gemeinden, die NÖ Lehrlingsoffensive mit bisher 5.580 Teilnehmern sowie die Förderung von MINT-Kindergärten und –schulen, um durch einen zunächst spielerischen Zugang zur Technik v. a. auch Mädchen für diesen Bereich begeistern zu können.

Hinsichtlich der Landesgesundheitsagentur sprach Schneeberger von der größten Strukturreform in Niederösterreich: „27 Landeskliniken sowie 48 Betreuungs- und Pflegezentren mit insgesamt über 27.000 Beschäftigten gelangen unter ein Dach, um durch Synergien sicherzustellen, dass das Geld auch wirklich möglichst effizient bei den Patienten bzw. älteren Menschen ankommt.“ Zusätzlich werde auch die Position des Patientenanwaltes durch Erhebung in den Verfassungsrang gestärkt und die Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes definiert.

Beim Hundehaltegesetz kündigte der VP-Klubobmann an, dass es zu keinen Änderungen kommen werde, zumal das Gesetz kein niederösterreichisches Spezifikum sei, sondern etwa in Oberösterreich bereits seit 2006 in Kraft sei: „Eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht in Gasthäusern lag nie in der Intention des Gesetzgebers. Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in Gasthäusern und Schwimmbädern ab 150 Menschen, darunter besteht die Notwendigkeit von Leine oder Beißkorb.“

Zur Änderung des Jagdgesetzes sagte Schneeberger schließlich, dass man auf die drohende Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest reagiere: „Die Änderung des Jagdgesetzes soll in der Landtagssitzung am 21. November beschlossen werden. Das Gesetz wird bis 31. Dezember 2023 befristet, und es soll vor Außerkrafttreten wissenschaftlich evaluiert werden, ob die Maßnahme sinnvoll und zweckmäßig war. Nachdem jedes Revier unterschiedlich ist, soll der konkrete Einsatz vor Ort von der Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten abhängen.“

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf dankte in diesem Zusammenhang der Jägerschaft für ihren Beitrag zu Sicherheit und Schadensvorbeugung: „Ein einziger Schweinepestfall würde die Fleischproduktion lahmlegen. Wir wollen keine Maßnahmen wie in Tschechien, wo das Militär gegen Wildschweine eingesetzt werden musste, oder in Dänemark, wo ein 70 Kilometer langer Wildschweinzaun errichtet wurde, und setzen stattdessen auf die Erlaubnis zum befristeten Einsatz von Nachtzielhilfen. Die Novelle dient also zum Schutz der bäuerlichen Betriebe und damit auch zum Schutz der Konsumenten, die zu Recht heimisches Qualitätsfleisch wollen“.

SP-Klubobmann Reinhard Hundsmüller kündigte an, dass seine Fraktion angesichts der massiven Wildschweinüberpopulation dem Antrag beitreten werde; bei bestimmten Witterungsverhältnissen könne ohne Nachtsichtgeräte nicht waidgerecht gejagt werden. „Eine zeitliche und sachliche Begrenzung des Einsatzes von Nachtsichtgeräten gebietet auch deren illegaler Verwendung Einhalt“, so Hundsmüller.

Landesjägermeister Pröll erwartete sich durch die Nachtsichtgeräte eine tiergerechte Bejagung des Schwarzwildes sowie eine massive Verringerung des Risikos der Schweinepest; die Zahl der Wildschwein-Abschüsse liege derzeit bei einer Quote von +30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Die Nachtsichtgeräte kommen ausschließlich bei der Schwarzwildjagd zum Einsatz, ansonsten drohen strenge Strafen. Bedingung ist, dass der Jagdleiter zustimmt und der Betroffene bereits drei Jagdkarten hintereinander gelöst hat. Neulinge müssen einen entsprechenden Kurs beim Landesjagdverband absolvieren“, so Pröll.

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