Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern in Niederösterreich

Neue Richtlinie  zur  Förderung von Tagesmütter/-vätern  in Niederösterreich seit 25. Mai 2018.

Tagesmütter/-väter, welche in Niederösterreich erwerbstätig sind, können bei Überschreiten der jährlichen Pflichtversicherungsgrenze nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz um einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen ansuchen.

Die Förderhöhe richtet sich nach der tatsächlichen Höhe der Einkünfte aus der Tagesmutter bzw. Tagesvatertätigkeit.

Förderanträge können erst im darauf folgenden Kalenderjahr bis spätestens 30. November eingebracht werden.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinien finden Sie unten als Download.

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Ihr Kontakt zur Förderung für Tagesmütter/-väter

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten
E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13298
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 4.3.2020
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