NÖ Alternativantrieb-Förderung
für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (CNG, Bio-CNG und Pflanzenöl)
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen) sowie Traktoren mit Antrieb auf Basis von CNG, Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl, sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten (maximal 10 Jahren alten) zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl.
Als zusätzlichen Umweltaspekt sollen die geförderten Fahrzeuge - ausgenommen Traktore – eine maximale CO2
-Emissionen von 120 g/km nicht überschreiten.
Förderungswerberinnen und -werber können Privatpersonen, Traktorgemeinschaften und Maschinenring (eingeschränkt auf den Ankauf bzw. Umrüstung von Traktore) sein, die in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz haben, ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug angekauft oder umgerüstet und in Niederösterreich behördlich zugelassen haben.
Achtung: Der Ankauf sowie die Umrüstung von Traktoren für Einzellandwirte ist im Programm LE 2014-2020 (Vorhabensart 4.1.1 – einzelbetriebliche Förderung, Förderabwicklungsstelle LKNÖ) förderbar.
Gefördert werden Neufahrzeuge oder Vorführfahrzeuge bzw. Tageszulassungen. Hierbei darf die erstmalige behördliche Zulassung des Fahrzeuges maximal 18 Monate ab Antragsstellung zurückliegen.
Der Antrag auf Förderung kann bis zu 6 Monate nach erstmaliger behördlicher Zulassung des Fahrzeuges in Österreich bzw. 6 Monate nach behördlicher Eintragung der Umrüstung in den Typenschein des Fahrzeuges, jedoch spätestens am 31.12.2023 eingereicht werden.
Bei Privatpersonen beschränkt sich der Zuschuss auf 1 Fahrzeug pro Förderweberin und Förderwerber.
Bei Traktorgemeinschaften und Maschinenring beschränkt sich der Zuschuss auf maximal 5 Fahrzeuge pro Unternehmen.
Für alle weiteren Details zur Förderung, dürfen wir auf die am Ende der Seite als Download verfügbare Richtlinie verweisen. Bitte beachten Sie die zugehörigen Bedingungen dieser Förderung.
Bitte benutzen Sie anbei den Link zu dem für Sie einfachen und bequemen Online-Antrag zur Fördereinreichung.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Privatpersonen in der Höhe von:
- € 700,-- pro Fahrzeug bei Neuankauf (CNG, Bio-CNG, Pflanzenöl)
- € 700,-- bei der Umrüstung (auf CNG, Bio-CNG, Pflanzenöl) , jedoch maximal 50% der nachgewiesenen Kosten
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Traktorgemeinschaften und Maschinenring in der Höhe von:
- € 5.000,-- bei der Umrüstung Traktoren (maximal 10 Jahre alt), jedoch maximal 75% der nachgewiesenen Kosten
- € 5.000,-- beim Neukauf von Traktoren die mit Pflanzenöl betrieben werden können
Die "NÖ Alternativantrieb-Förderung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor" wird in der gültigen Fassung verlängert und tritt spätestens am 31.12.2023 wieder außer Kraft.
weiterführende Links
Downloads
- Download: NÖ Alternativantriebs-Förderung - Informationsblatt (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinie - Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 14951
Fax: 02742/9005 - 14940