Regionale Maßnahmen in NÖ
Zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 gelten in Niederösterreich folgende lokale bzw. regionale Maßnahmen:
Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz über 400 / 100.000 Einwohnern wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen die Hochinzidenzgebietsverordnung erlassen, die vorsieht, dass Personen, die das Gebiet des Verwaltungsbezirks verlassen, ein aktuelles negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 mit sich führen müssen und dass besondere Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einzuhalten sind.
Verordnung über Ausreisebeschränkungen betreffend den Bezirk Neunkirchen (Hochinzidenzgebietsverordnung) (pdf, 240 kb)
Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich Ausreisekontrollen
Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz über 400 / 100.000 Einwohnern wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs die Hochinzidenzgebietsverordnung erlassen, die vorsieht, dass Personen, die das Gebiet des Verwaltungsbezirks verlassen, ein aktuelles negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 mit sich führen müssen und dass besondere Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einzuhalten sind.
Verordnung über Ausreisebeschränkungen betreffend den Bezirk Scheibbs (Hochinzidenzgebietsverordnung) (pdf, 240 kb)
Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich Ausreisekontrollen
Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz über 400 / 100.000 Einwohnern wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt die Hochinzidenzgebietsverordnung erlassen, die vorsieht, dass Personen, die das Gebiet des Verwaltungsbezirks verlassen, ein aktuelles negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 mit sich führen müssen und dass besondere Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einzuhalten sind.
Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich Ausreisekontrollen
Aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz über 400 / 100.000 Einwohnern wurde seitens des Magistrats Wiener Neustadt die Hochinzidenzgebietsverordnung erlassen, die vorsieht, dass Personen, die das Gebiet des Verwaltungsbezirks verlassen, ein aktuelles negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 mit sich führen müssen und dass besondere Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einzuhalten sind.
Verordnung über Ausreisebeschränkungen betreffend die Stadt Wiener Neustadt (Hochinzidenzgebietsverordnung) (pdf, 230 kb)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Ausreisetestungen können Sie auf der Webseite des Magistrats Wiener Neustadt finden.
Verordnung über die Einschränkungen für das das Betreten von Parteienverkehrsbereichen in Amts- oder Dienstgebäuden (pdf, 300kb)
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Bürgerbüro Landhaus St. Pölten Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
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