Absonderung ("Quarantäne")
Das Epidemiegesetz 1950 sieht vor, dass zur Verhütung der Weiterverbreitung bestimmter anzeigepflichtiger Krankheiten kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen abgesondert oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden können. Aus diesem Grund werden an COVID-19 erkrankten Personen abgesondert und deren Kontaktpersonen ermittelt.
Allgemeine Informationen
Verdachtsfälle und Erkrankte
Kontaktpersonen & Contact Tracing
Zuständigkeit & Kontaktdaten der Gesundheitsbehörden
FAQs - häufig gestellte Fragen und Antworten
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NÖ Corona-Hotline: 02742 / 9005 -14300
E-Mail: noe-coronainfo@noel.gv.at
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