Empfehlungen für Betreiber von Öllagern im Zusammenhang mit Hochwasser
Heizöl ist ein vielgenutzter Energieträger, der allerdings auch zu den wassergefährdenden Stoffen zählt. Daher ist ein Austreten dieses Stoffes in Gebäude und die Umwelt unbedingt zu vermeiden, um neben einer Gebäude- und Bodenverunreinigung auch eine Gewässerverunreinigung zu verhindern.
Bei Öllagerbehältern kann es im Hochwasserfall zu einem Aufschwimmen, Umkippen, zum Abreißen von Ölleitungen und zum Eintritt von Wasser über zu kurze Lüftungsleitungen und unzureichend abgedichtete Armaturen (Füllstandsanzeiger) und somit zu einem Austritt von Öl kommen. Da Heizöl leichter als Wasser ist, kann selbst bei einem vollen Öltank mit etwa 1000 Liter Inhalt ein Auftrieb von mehr als 100 Kilogramm auftreten und wenn er leer ist sogar bis zu 1000 kg (1 Tonne).
Vorsorgemaßnahmen, die vor einem Hochwasserereignis bei Öllagerungen zur Schadensbegrenzung gesetzt werden sollten
- Heizöllagerungen sind grundsätzlich außerhalb von überflutungsgefährdeten Bereichen zu errichten.
- Behälter in gefährdeten Bereichen gegen Auftrieb sichern (z.B. am Boden/Fundament verankern oder gegen die Decke hin an mehreren Stellen abstützen um eine möglichst große Druckverteilung zu erreichen - Deckenstatik berücksichtigen). Dabei ist besonders bei Kunststofftanks zu achten, dass auch der Behälter dem Wasserdruck standhalten muss.
- Öltank in auftriebssicherem und hochwassersicherem Raum (Stahlbetonwanne) aufstellen. Türen und Fenster sind entsprechend druckwasserfest abzudichten.
- Abdichten von Behälteranschlüssen, d.h. Entfernen der Produktleitungen, der Lüftungsleitung und dichtes Verschließen der verbleibenden Öffnungen (z.B. verschrauben, verpfropfen, blindieren) bzw. entsprechendes Verlängern der Entlüftungsleitung.
- Abdichten von Peilstaböffnungen und Inhaltsanzeigern (eventuell verschrauben, verpfropfen, blindieren).
- Im Anlassfall kann auch eine Befüllung des Lagerbehälters mit reinem Wasser bewirken, dass ein Aufschwimmen und Abreißen von Anschlussleitungen vermieden werden kann.
In allen Fällen wird eine Kontaktaufnahme mit dem Heizungsinstallateur für notwendig erachtet, um die entsprechenden Sicherungs- und Abdichtungsmaßnahmen durchzuführen bzw. vorbereiten zu können.
Für Neuerrichtungen von Heizöllagerungen wird auf das Wasserrechtsgesetz 1959, die NÖ Bauordnung 1996 und die NÖ Bautechnik Verordnung 1997 verwiesen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sachverständigen der NÖ Gebietsbauämter und des Amtes der NÖ Landesregierung.
Nachsorgemaßnahmen, die nach einem Hochwasserereignis bei Ölaustritt zu setzen sind
Öl im Keller
- Nach Abfließen des Hochwassers kann ein mit Heizöl verunreinigter Keller mit Hilfe der Feuerwehr oder einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen ausgepumpt werden. Das anfallende verunreinigte Öl-Wassergemisch ist über einen befugten Sammler oder Behandler für gefährliche Abfälle zu entsorgen.
- Die Verwendung von Ölbindemitteln in verunreinigten Kellern sollte mit der Feuerwehr abgesprochen werden. Die verbrauchten Ölbindemittel sind über einen befugten Sammler oder Behandler für gefährliche Abfälle zu entsorgen.
- Nach einer Auffüllung eines Öllagerbehälters mit Wasser wird die Entsorgung des Öl-Wassergemisches und eine Behälterreinigung empfohlen, um unnötige Störungen an der Heizungsanlage zu vermeiden (Inbetriebnahme durch Installateur!).
Öl im Brunnen
- Zuerst ist die oberflächliche Ölschicht durch Abpumpen, Abschöpfen oder mittels einer Abskimmvorrichtung (saugt hauptsächlich die Ölschicht ab) und unter Verwendung von Ölbindemitteln zu entfernen.
- Bei Ölbindemitteln sind Ölbindefliese, selbstsaugende Ölsperren und Ölbindewürfel zu empfehlen. Pulverförmige oder flüssige Hilfsmittel sollten in diesem Stadium nicht verwendet werden. Ölbindefliese, selbstsaugende Ölsperren sowie Ölbindewürfel in einem Kunststoffnetz können an einer Schnur befestigt, leicht in den Brunnen eingebracht und zur Kontrolle oder Entsorgung leicht wieder rückstandsfrei herausgeholt werden.
- Die Endreinigung des Brunnens sollten im Einvernehmen mit der Gemeinde bzw. der Gesundheitsabteilung der örtlichen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
Öl am und im Boden
- Nach Abfließen des Hochwassers kann die Bodenoberfläche (Garten, Wiese, Acker) mit einem Ölfilm überzogen sein. Verunreinigtes Gartengemüse und Gras ist nicht für die Kompostierung geeignet. Sie sind über ein befugtes Fachunternehmen zu entsorgen.
- Bei Ölverunreinigungen oder Ablagerungen von ölhaltigen Schlämmen ist eine Mitteilung an die Bezirksverwaltungsbehörde (örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat) erforderlich, die die weiteren Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers festlegt.
Bauliche Maßnahmen können dazu führen, dass Bewilligungen eingeholt oder Anzeigen erstattet werden müssen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft / Magistrat.
Alle diese Maßnahmen sind als Empfehlungen für den Betrieb zu verstehen. Allerdings kann die Unterlassung von möglichen und vertretbaren Maßnahmen im Einzelfall eine zivilrechtliche Haftung auslösen.
Der Betriebssicherheit von Öllagerungen im Hochwasserfall ist in jedem Fall besonderes Augenmerk zu schenken.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Wasserrecht und Schifffahrt
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040