Kontrolle der gemäß § 57a KFG 1967 ermächtigten Stellen ("Pickerl"-Werkstätten)
Maßnahmen im Rahmen des österreichischen Qualitätssicherungssystems
Zuständig für die Ermächtigung von Werkstätten ist die Abteilung RU6, Verkehrsrecht, erreichbar unter:
Telefon: 02742/9005-12935
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
In Österreich werden für die wiederkehrende Begutachtung der Fahrzeuge ("Pickerl") vorwiegend Betriebe ermächtigt, die auch Reparaturen an Fahrzeugen durchführen.
Um die Objektivität dieser Überprüfungen gegenüber der Europäischen Gemeinschaft entsprechend nachweisen zu können, ist ein Qualitätssicherungssystem erforderlich.
Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems werden mehrere Maßnahmen durchgeführt:
- direkte Kontrolle der ermächtigten Betriebe durch regelmäßige Revisionen
- indirekte Kontrolle durch besondere Überprüfung von Altfahrzeugen und die Vornahme von technischen Kontrollen von Fahrzeugen im Verkehr
In NÖ sind ca. 1500 Werkstätten ermächtigt, die wiederkehrenden Begutachtungen durchzuführen. Diese Ermächtigungen können auf unterschiedliche Fahrzeugkategorien (z.B. Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht) eingeschränkt sein.
Downloads
- Download: Antrag gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 (pdf, 0.5 MB)
- Download: Antrag gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 (Erweiterung) (pdf, 0.9 MB)
- Download: Geräteänderung(en) (pdf, 0.2 MB)
- Download: Namhaftmachung als geeignete Person(en) (pdf, 0.3 MB)
- Download: Abmeldung von geeigneten Personen (pdf, 0.2 MB)
- Download: Firmennamensänderung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Standortverlegung (pdf, 0.4 MB)
- Download: Information geeignetes Personal (pdf, 0.2 MB)
- Download: Information Einrichtungen und Geräte (pdf, 0.3 MB)
- Download: Infoblatt zur Überprüfung der KFZ-Werkstätten (pdf, 0.3 MB)
- Download: Infoblatt Achsspieltester (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Verkehrsrecht (RU6) Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12935
Fax: 02742/9005-13710