Ihr Weg zur Pflegeelternschaft

Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Formen der fremden Pflege

In einem Gespräch mit Ihrer zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit der Kinder- und Jugendhilfe werden Sie über die Kriterien, Voraussetzungen sowie über den Ablauf zur Aufnahme in die Vormerkliste „Pflege“ informiert: 

  • Sie erteilen der Kinder- und Jugendhilfe die Ermächtigung, zur Prüfung Ihrer grundsätzlichen Eignung für die Übernahme eines Pflegekindes und zur Durchführung der notwendigen Erhebungen (z.B. Stellungnahme der Wohnsitzgemeinde und der Amtsärztin/des Amtsarztes)
  • Nachstehende Unterlagen benötigt die Kinder- und Jugendhilfe:
    • Aktueller Einkommensnachweis
    • Aktueller Strafregisterauszug
    • Ärztliches Gutachten über alle im Haushalt lebenden Personen
    • Bestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Pflegepersonen. Dieser wird von Peter PAN Pflege und Adoption in Niederösterreich GmbH, 3430 Tulln, Langenlebarnerstraße 68 -70 , veranstaltet, Tel/Fax (02272) 671 22, E-mail: office@peter-pan.at; Homepage: www.peter-pan.at
    • Bestätigung der Teilnahme an einer Pflegeelternrunde
  • Gespräche mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit bei Ihnen zu Hause. Je nach Möglichkeit kann bei einem Hausbesuch eine zweite Fachkraft für Sozialarbeit zugezogen werden. Als wichtige Grundlage für diese Gespräche dient ein von Ihnen ausgefüllter Fragebogen „Anregungen zum Nachdenken“
  • Gespräche mit einer Psychologin / einem Psychologen des psychologischen Dienstes der NÖ Kinder- und Jugendhilfe
  • Nach Abschluss der Erhebungen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Aufnahme in die Vormerkliste „Pflege“. Sollten im Zuge der Erhebungen Gründe festgestellt werden, die eine Vormerkung nicht möglich machen, werden Sie selbstverständlich darüber informiert
  • Die Aufnahme in die Vormerkliste „Pflege“ ist die Voraussetzung, dass die Kinder- und Jugendhilfe ein Pflegekind an Sie vermitteln darf 

Die Kinder- und Jugendhilfe an einer Bezirkshauptmannschaft oder einem Magistrat ist für die Eignungsfeststellung und für die Aufnahme in die Vormerkliste „Pflege“ zuständig. 

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Kinder- und Jugendhilfe bei einer Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat finden Sie hier:

Liste der NÖ Kinder- und Jugendhilfebehörden (pdf, 230 kB)
Zu den Bezirksverwaltungsbehörden Niederösterreichs

Kurzfristige Pflege

Kurzfristige Pflege ist eine Sonderform der Pflege, bei der ein Kind nur kurze Zeit in einer Pflegefamilie versorgt wird (längstens 6 Monate). Anlass ist meist eine akute Krise in einer Familie, in der die leiblichen Eltern die Betreuung ihres Kindes nicht mehr sicherstellen können.

Während der kurzfristigen Pflege wird von der Kinder- und Jugendhilfe geklärt, ob und unter welchen Bedingungen die leiblichen Eltern die Betreuung wieder selbst übernehmen können.

Es besteht die Möglichkeit einer Anstellung als Pflegeperson für diese Tätigkeit.

Längerfristige, auf Dauer ausgerichtete Pflege

Diese Pflegeform ist auf eine länger- bis langfristige Betreuung ausgerichtet, das Pflegekind soll voraussichtlich in der Pflegefamilie erwachsen werden.

Die Pflegemütter / Pflegeväter werden von der Kinder- und Jugendhilfe offen über die leiblichen Eltern und die Wahrscheinlichkeit einer Rückführung informiert. Üblicherweise werden klare Vereinbarungen über die elterlichen Kontakte getroffen. Klarheit und Transparenz von allen Beteiligten trägt wesentlich zu einem besseren Miteinander bei.

Professionelle Pflege

Professionelle Pflege ist eine Sonderform der Pflege für Kinder mit erhöhten Betreuungsanforderungen.

Insbesondere handelt es sich um Kinder,

  • die einen gravierenden Rückstand in der körperlichen und/oder psychosozialen Entwicklung haben;
  • die über einen längeren Zeitraum oder in einem intensiveren Ausmaß fördernde Begleitmaßnahmen benötigen;
  • die durch schwere Vernachlässigung, Traumatisierung durch Misshandlungen und/oder Missbrauch eine erhöhte pädagogische Betreuung brauchen;
  • mit schwierigen Elternkontakten (psychische Auffälligkeiten, Gewalt-, Drogen-, Alkoholmilieu, Multiproblem­familien etc.).

Pflegemütter / Pflegeväter, die ein Kind mit erhöhten Betreuungsanforderungen im Rahmen der Professionellen Pflege betreuen, erhalten ein Anstellungsverhältnis.

Pflege von schulpflichtigen Kindern

Pflege von schulpflichtigen Kindern ist eine Form der Pflege, wenn zum Zeitpunkt der Vermittlung, das Kind bereits schulpflichtig ist.

So soll auch für ältere Kinder eine Versorgung in einem familiären Rahmen ermöglicht und eine institutionelle Versorgung verhindert werden.

Es besteht die Möglichkeit einer Anstellung als Pflegeperson für diese Tätigkeit.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Pensionsversicherung für Pflegepersonen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16416
Fax: 02742/9005-16120
Letzte Änderung dieser Seite: 8.10.2024
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