Kurorte (Luftkurorte/Heilklimatische Kurorte) - Anerkennung


Allgemeine Informationen

Luftkurorte/Heilklimatische Kurorte bedürfen einer Anerkennung der NÖ Landesregierung. Das Verfahren zur Anerkennung als Kurort ist auf Antrag der Gemeinde einzuleiten.

Voraussetzungen

Ein Gebiet ist als Luftkurort anzuerkennen, wenn ortsgebundene klimatische Faktoren nachgewiesen werden, welche die Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit fördern.

Hierzu gehören ein gesundheitsförderndes Lokalklima mit günstiger Sonnenscheindauer und Strahlungsstärke, relativer Stabilität der Witterung, gemäßigter Abkühlungsgröße, rauch- und staubarme Luft und eine solche Verteilung der Niederschlagszeiten, die einen häufigen Aufenthalt im Freien gestatten.

Ein Gebiet ist als heilklimatischer Kurort anzuerkennen, wenn es natürliche, wissenschaftlich anerkannte und erfahrungsmäßig bewährte, therapeutisch anwendbare Klimafaktoren aufweist, welche die Heilung bestimmter Krankheiten fördern.

Hierzu gehören:

  1. Reizfaktoren (wie Höhenlage mit vermindertem Luftdruck, reichliche Besonnung und intensive Sonneneinstrahlung, insbesondere im Ultraviolettbereich, kräftige Luftbewegung mit beträchtlicher und schwankender Abkühlungsgröße) oder
  2. Schonfaktoren (wie Vorhandensein von genügend Schattenspendern, Schutz vor stärkeren Winden, jedoch ohne Luftstagnation, gemäßigte und ausgeglichene Abkühlungsgröße, relative Stabilität der Witterung und Staubbeimengung und allergenarme Luft usw.) oder
  3. eine Kombination von Reiz- und Schonfaktoren; ferner
  4. das Fehlen ungünstig wirkender Klimafaktoren (wie häufige Nebelbildung, übermäßig hohe Abkühlungsgröße, mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung der Niederschläge über den ganzen Tag, sodass genügend Zeit für den Aufenthalt im Freien bleibt, keine Verseuchung des engeren Kurgebietes durch die Abgase von Kraftfahrzeugen oder durch Abgase oder Rauch von Industrieanlagen). 

Fristen

keine  

Zuständige Stellen

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitsrecht

Verfahrensablauf

Das Bewilligungsverfahren ist über Antrag der betroffenen Gemeinde einzuleiten.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden von der Behörde die erforderlichen Gutachten der Amtssachverständigen eingeholt und es erfolgt erforderlichenfalls ein Ortsaugenschein durch die Amtssachverständigen.

Weiters erfolgt eine Beurteilung durch den Landessanitätsrat für Niederösterreich. In einem weiteren Verfahrensschritt wird dem Antragsteller im Rahmen der Wahrung des Parteiengehörs die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zu den eingeholten Ermittlungsergebnissen eingeräumt.

Im Anerkennungsbescheid können Bedingungen oder Auflagen vorgeschrieben werden, die nach den Erkenntnissen der einschlägigen Wissenschaften erforderlich sind. Die Anerkennung ist im Landesgesetzblatt kundzumachen und in den „Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung" zu verlautbaren.

Erforderliche Unterlagen

  1. Übersichtsplan über die Lage der Kurzone
  2. Darstellung der Wanderwege und Ausflugsmöglichkeiten, der Trinkwasserversorgung und Abfallbeseitigung, der geplanten Organisation des Kurarztwesens und der Arzneimittelversorgung sowie der Verkehrssituation
  3. Sachverständigengutachten (insbesondere Klimagutachten basierend auf entsprechenden Messungen, Lärmgutachten) zum Nachweis der Anerkennungsvoraussetzungen 

Kosten

1. Gebühren:
Antrag: € 14,30 
je Beilage: € 3,90
Bewilligung: € 369,00

2. Entgelt für Messungen und (private) Sachverständigengutachten
3. Kosten für die Kundmachung in den „Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung" 

Rechtsgrundlagen

§ 9 NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978 

Zusätzliche Informationen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht

E-mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-13419; Fax: 02742/9005-12785
3100 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 15B

Bearbeiter:
Mag. Werner Schweiger  Tel.: 02742/9005-15708

Fachliche Auskünfte:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitswesen
E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-12906
3100 St. Pölten, Landhausplatz 1

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelttechnik
E-Mail: post.bd1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-14523
3100 St. Pölten, Landhausplatz 1

Zum Formular

Antrag Luftkurort Anerkennung (PDF-Datei, 92kb) 
Antragsinformationen Anerkennung Kurorte (PDF-Datei, 175kb)
Antragsinformationen Anerkennung heilklimatische Kurorte (PDF-Datei, 182kb)

Ihre Kontaktstelle des Landes Amt der NÖ Landesregierung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitsrecht 
Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15708
Fax: 02742/9005-12785
Letzte Änderung dieser Seite: 15.3.2024
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