Archäologie - Förderung
Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Archäologie
In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zu feldarchäologischen Untersuchungen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von archäologischen Funden aus Grabungen in NÖ angesucht werden. Archäologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. 533/1923 in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 müssen von der zuständigen Behörde mittels Bescheid genehmigt sein. Die Durchführung der Untersuchungen ist im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur vorzunehmen.
FörderungsnehmerIn, gefördertes Projekt, Art, Zweck und Höhe der Förderung werden im jährlich erscheinendem „Bericht über die Förderungsmaßnahmen der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung" veröffentlicht.
Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk eines Künstlers oder Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlern oder Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
Kontaktstelle für provinzial-römische Archäologie:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Dr. Eduard Pollhammer, E-Mail: museum.carnuntinum@noel.gv.at
Badgasse 40-60, 2405 Bad Deutsch Altenburg
Tel: 02165/62480, Fax: 02165/62480-20
Kontaktstelle für ur-, früh- und mittelalterliche Archäologie:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Dr. Franz Pieler, E-Mail: asparn.urgeschichte@noel.gv.at
Schlossgasse 1, 2151 Asparn/Zaya
Tel: 02577/8039-49912, Fax: 02577/8039-49910
Eine Antragstellung für den Bereich Archäologie ist mittels Online-Formular nicht möglich.
Das Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.
Diese finden Sie im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:
- Projektkalkulation (für Einnahme-Ausgabenrechner) (Excel, 196 KB)
oder - Kalkulation (für institutionelle Förderungen und Jahresförderungen bei bilanzierenden Fördernehmern) (Excel, 107 KB),
- Finanzierungsplan (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
Folgendes Formular ist für die Abrechnung zu verwenden:
Dr. Eduard Pollhammer
E-Mail: museum.carnuntinum@noel.gv.at
Tel: 02165/62480 Fax: 02165/62480-20
Badgasse 40 - 60
2405 Bad Deutsch Altenburg
weiterführende Links
Downloads
- Download: Antragsformular - Kunst & Kultur (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (ab 17. November 2021) (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Archäologie
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13113
Fax: 02742/9005 - 13029