Allgemeine Informationen zu Kundmachungen im Internet

Auf Grundlage des § 42 Abs.1a AVG ist an der Amtstafel des Amtes der NÖ Landesregierung unter Angabe der Internetadresse dauerhaft kundgemacht, dass mündliche Verhandlungen im Verwaltungsverfahren für den Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung im Internet anberaumt werden können (siehe Link).

Im Bereich "Kundmachungen" unseres Internetangebots finden Sie aktuelle Kundmachungen der Gruppe Wasser, vor allem zu wasserrechtlichen Verhandlungen des Landeshauptmannes von Niederösterreich als Wasserrechtsbehörde. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zur jeweiligen Kundmachung zu gelangen. 

Die Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde und die nachfolgende Kundmachung im Internet hat zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert , soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. 

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Ihre Kontaktstelle des Landes für Wasserrecht und Schifffahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Letzte Änderung dieser Seite: 17.2.2017
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