Hausbrunnen

Etwa 10% der NÖ Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Hausbrunnen. Diese Form der Wasserversorgung wird auch zukünftig in Streulagen große Bedeutung haben.

Während öffentliche Wasserversorger strengen gesetzlichen Kontrollen unterliegen, liegt es bei Hausbrunnen in der Eigenverantwortung und im Eigeninteresse, den Brunnen sorgsam zu betreiben und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten.

Eine Untersuchung des Brunnenwassers auf Trinkwasserqualität erfolgt durch dafür berechtigte Untersuchungsanstalten. Eine Auflistung von Untersuchungsanstalten enthält die Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (sh. Links).

Nützliche Informationen über die Errichtung, den Betrieb und die Sanierung von Hausbrunnen enthält der Leitfaden „Trinkwasser aus Brunnen & Quellen“ der NÖ Energie- und Umweltagentur (sh. Links). Eine ähnliche Broschüre findet sich auch auf der Homepage der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) (sh. Links)

Hausbrunnen unterliegen keiner wasserrechtlichen Bewilligungspflicht (sh. Links).
Sie werden daher nicht ins Wasserbuch eingetragen.

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Letzte Änderung dieser Seite: 21.9.2023
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