Futtermittel

Die Herstellung und Verfütterung von Futtermitteln ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln und nimmt in der Überwachung der Futter-  und Lebensmittelkette eine bedeutende Stelle ein.

Die Futtermittelkontrolle umfasst die gesamte Futtermittelkette, d.h. die Herstellung, Verarbeitung und Lagerung der Futtermittel in landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Betrieben, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Verfütterung an Nutztiere und andere Tiere.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) ist oberste Behörde für den Bereich der Futtermittelkontrolle. Zu seinem Aufgabenbereich zählen Legistik, generelle Weisungen an die mit der Kontrolle befassten Stellen und politische und die Verwaltung betreffende Grundsatzentscheidungen.

Die amtliche Futtermittelkontrolle wird hinsichtlich der Erzeugung und des Handels vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hinsichtlich deren Herstellung, Verarbeitung und Lagerung sowie deren Verwendung (Verfütterung) in landwirtschaftlichen Betrieben ("Kontrolle am Hof") von den Ländern wahrgenommen.

Die Kontrollen bei den landwirtschaftlichen Betrieben werden überwiegend von Mitarbeitern der Bezirksverwaltungsbehörden (Amtstierärzten und Amtstierärztinnen) durchgeführt.

Die Durchführung der Futtermittelkontrolle, insbesondere die Planung, ist nach den Zielen des mehrjährigen integrierten Kontrollplans (MIK-Plan) ausgerichtet:

  • Gewährleistung einer hohen Lebensmittelsicherheit und -qualität durch sichere und qualitativ hochwertige Futtermittel, Futtermittel-Vormischungen und Zusatzstoffe;
  • Überwachung der gesamten Futtermittelkette durch ziel- und risikoorientierte Routineuntersuchungen und bei Vorliegen eines Verdachts nach Maßgabe festgelegter Prioritäten;
  • Zielgruppenorientierte und praxisrelevante Schulung der Kontrollorgane;
  • einheitlicher, zwischen den Kontrollbehörden koordinierter Vollzug des Futtermittelgesetzes sowie einheitliche Dokumentation der Kontrolle.

Der Aktionsplan Futtermittel dient der Festlegung von Verfahren und Abläufen bei der Kontrolle von Futtermitteln, um bei Risiken, die bei Futtermitteln auftreten können, angemessen, rasch und wirksam reagieren zu können. Er enthält Informationen und Vorgaben für die praktische Abwicklung der Kontrollen einschließlich der Entnahme von Proben, einschließlich der dabei zu verwendenden Formblätter und Checklisten.

Der Aktionsplan Futtermittel ist ein allgemeiner Erlass zur Vollziehung des Futtermittelgesetzes 1999. Der Aktionsplan richtet sich an deas BAES, den Landeshauptmann sowie an Futtermittelunternehmer bzw. Betriebsinhaber, swoeit gesetzliche Verpflichtungen bestehen, wie etwa Produktrückruf oder Verständigungspflichten.


Der jeweils gültige Aktionsplan sowie weiter Informationen werden auf der Homepage des BMNT unter Recht/Betriebsmittel/Futtermittel veröffentlicht.

AKTIONSPLAN FUTTERMITTEL (bml.gv.at)

Weitere Informationen wie z.B. Kontrollprogramm, Jahresberichte, Formblätter, die Liste der zugelassenen und registrierten Betriebe, sind auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit unter dem Eintrag Futtermittel verfügbar.

 

weiterführende Links

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
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