Fischotter

Durch strenge Schutzmaßnahmen hat sich die Fischotterpopulation in Niederösterreich gut entwickelt. Diese positive Entwicklung für den Artenschutz bringt jedoch durch das Nahrungsverhalten des Otters auch zunehmend Konflikte mit Nutzungsansprüchen der Teichwirtschaft und Fischerei mit sich.

Bild eines Fischotters
© Bodner


Ausgangslage 

Der bei uns heimische europäische Fischotter (Lutra lutra) gehört zu den Marderartigen und ist auch außerhalb Europas vertreten. Seine natürliche Verbreitung erstreckt sich vom Westen Irlands bis in den äußersten Osten Sibiriens. Des Weiteren besiedelt er Südostasien und Indien.

Ursprünglich war der Otter in ganz Österreich verbreitet. Über Jahrhunderte führten Jagd, Verfolgung, Lebensraumverlust sowie die Verschmutzung der Gewässer und der damit einhergehende Einfluss auf seine Nahrungsgrundlage zu einer starken Gefährdung dieser Tierart. Im Waldviertel, im nördlichen Niederösterreich, waren Fischotter nie ganz ausgestorben, da hier immer Zuwanderungsmöglichkeiten von v. a. Tschechien gegeben waren.

Die durch Teichwirtschaft geprägte Kulturlandschaft, die eine stabile und reichliche Nahrungsgrundlage bietet, die verbesserte Wasserqualität in Fließgewässern sowie der strenge naturschutzrechtliche Schutz sind Gründe, die dazu führten, dass sich der Fischotter in Österreich wieder aus eigener Kraft (ohne Aussetzungsprojekte!) ausbreitete.

Lebensweise

Das Nahrungsspektrum des Fischotters umfasst Fische, Amphibien, Reptilien, Krebse, Wasserinsekten sowie gelegentlich auch Vögel und Kleinsäuger. Der tägliche Bedarf an Nahrung, hauptsächlich Fisch, beträgt durchschnittlich 0,8 kg pro Tier. Er ist ein Nahrungsopportunist und frisst das, was er am leichtesten fangen kann. Dementsprechend jagt der Fischotter dort bevorzugt, wo der Energieaufwand gering und der Fangerfolg hoch ist.

Reichhaltige Strukturen am Ufer und im Bachbett sowie die geringe Wassertiefe sind diesbezüglich zentrale Faktoren. Aufgrund seines Nahrungsverhaltens ist der Fischotter in seiner Lebensweise an Gewässer gebunden. Auch seine Körperform und die Sinnesorgane sind an die semi-aquatische Lebensweise, d. h. an das Leben in der direkten Umgebung von Wasser, angepasst und ermöglichen dem Fischotter hervorragend zu schwimmen und zu tauchen.

Lange, empfindliche Tasthaare am Kopf und an den Vorderpfoten ermöglichen dem nacht- und dämmerungsaktiven Fischotter im Dunklen und im trüben Wasser auch geringe Bewegungen von Beutetieren zu registrieren. Die Beute wird entweder im freien Schwimmen mit den Zähnen gefasst oder mit den Vorderpfoten bei Uferhöhlen gepackt.

Er ist ganzjährig aktiv - sein Revier muss somit das gesamte Jahr über ein entsprechendes Nahrungsangebot verfügen. Ein geeigneter Lebensraum muss dem Fischotter ein vielfältiges Angebot an Nahrung bieten, aber auch Verstecke, in denen er den Tag verbringt, Rollplätzen zur Fellpflege, sichere Wurfbaue und Kinderstuben. Als Wurfbaue nutzt der Fischotter neben Uferhöhlen auch alte Dachs- oder Fuchsbaue.

Die Fortpflanzung ist prinzipiell das ganze Jahr über möglich, die Hauptwurfzeit ist jedoch zwischen März und November. Es gibt 1 Wurf pro Jahr mit durchschnittlich 2 – 4 Jungtieren.

Todesursachen

Die Nahrungsgrundlage ist der Faktor, der sich am stärksten auf das Vorkommen des Fischotters auswirkt. Durch das Zufrieren von Gewässern kann es sowohl zu letalen Nahrungsengpässen als auch zu Ertrinken während der Jagd auf Beute kommen.

Auch Hochwässer stellen ein erhebliches Risiko für natürliche Ausfälle dar. Da der Fischotter an der Spitze der aquatischen Nahrungspyramide steht, ist eine weitere Gefährdung nur durch den Menschen gegeben (illegale Verfolgung, Straßenverkehr, Lebensraumverlust).

Aktuelle Situation

Verbreitung der Fischotternachweise 2018
Verbreitung der Fischotternachweise 2018
Die Zahlen geben die Anzahl der gefundenen Losungen je 10x10 km Quadrant an© Kofler 2019

Die unten angeführten Schutzmaßnahmen führten im Laufe der Jahre zu einer Zunahme des Fischotter-Bestandes in ganz Österreich. Um die Entwicklung des Bestandes in Niederösterreich zu verfolgen, erfolgten in den vergangenen Jahren mehrmals Kartierungen.

Während sich 1999 das Vorkommen fast ausschließlich auf das Waldviertel beschränkte, war der Fischotter 2008 bereits auch südlich der Donau weit verbreitet nachweisbar. Zahlenmäßig hat er sich vom Jahre 1999 bis zum Jahre 2008 ungefähr verdoppelt. 2018 wurde in Niederösterreich neuerlich eine landesweite Fischotterkartierung mit eingebundener genetischer Analyse durchgeführt, anhand welche die aktuelle Population auf gut 1000 Individuen geschätzt wird. Bis 2018 erfolgte also eine weitere Ausbreitung - Niederösterreich ist nach heutigem Stand des Wissens flächendeckend besiedelt. 

Anhand dieser regelmäßigen Kartierungen konnten wichtige Rückschlüsse auf die Entwicklung des Fischotterbestandes gezogen werden. Im letzten nationalen Bericht gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (2013- 2018) konnte der Erhaltungszustand des Fischotters österreichweit in der kontinentalen biogeographischen als günstig (FV = favourable) und in der alpinen Region als ungünstig/unzureichend (U1+ = unfavourable/inadequate, mit positivem Trend) eingestuft werden.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im internationalen Recht ist der Fischotter als "geschützte Tierart" in der Berner Konvention und in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, RL 92/43 EWG; Anhang II und Anhang IV) verankert. Seine Nennung im Anhang II der FFHRichtlinie regelt, dass für den Erhalt dieser Art Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Im Anhang IV befinden sich all jene Tier- und Pflanzenarten zu deren Schutz entsprechende Artenschutzbestimmungen einzuhalten sind.

Die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie sind im NÖ Naturschutzgesetz 2000 umgesetzt, das in §18 Abs. 4 die Verbote für besonders geschützte Arten, wie den Fischotter, regelt. 2019 trat aufgrund des § 20 Abs. 6 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000, eine NÖ Fischotter – Verordnung in Kraft, welche unter bestimmten Umständen einen lokalen Eingriff in die Population ermöglicht. Diese Verordnung gilt in der kontinentalen Region Niederösterreichs an Teichanlagen, die der Zucht und Produktion von Speisefischen oder Setzlingen dienen. 

Geltungsbereich der NÖ Biberverordnung (grün) sowie Ausschlußflächen gemäß §1 Abs. 2 NÖ Biberverordnung (blau schraffiert)
Geltungsbereich der NÖ Fischotter-Verordnung (grün) sowie Ausschlussflächen gemäß §1 Abs. 3 NÖ Fischotter-Verordnung (blau schraffiert)

Der Geltungsbereich der NÖ Fischotter-Verordnung kann über den NÖ-Atlas auch detaillierter eingesehen werden. Eingriffsmöglichkeiten sind in § 2 der NÖ Fischotter-Verordnung geregelt.

In weiten Teilen des Landes Niederösterreich gelten die Bestimmungen der NÖ Fischotter-Verordnung, welche unter bestimmten Umständen einen lokalen Eingriff ermöglicht. Der Geltungsbereich der NÖ Fischotter-Verordnung kann über den NÖ-Atlas auch detaillierter eingesehen werden. Eingriffsmöglichkeiten sind in § 2 der NÖ Fischotter-Verordnung geregelt.

Konfliktfelder – Teichwirtschaft und Fischerei 

Bild eines Teiches


Diese oben beschriebene Zunahme des Fischotter-Bestandes in Niederösterreich zeigt einerseits den Erfolg der nationalen und internationalen Schutzmaßnahmen der letzten Jahrzehnte, kann aber andererseits auch zu Interessenskonflikten mit Nutzungsansprüchen in der Fischerei, insbesondere in der Teichwirtschaft führen.

Damit Naturschutz - als im öffentlichen Interesse gelegener Themenbereich - die notwendige breite gesellschaftliche Unterstützung erfährt, wurde ein Fischotter - Managementplan erstellt. Dieser soll unter Berücksichtigen möglicher Konfliktpotentiale den erforderlichen Schutz des Fischotters gemäß der FFHRichtlinie sicherstellen und Maßnahmen im Umgang mit dem Fischotter aufzeigen (z.B. Präventionsmaßnahmen, Ausnahmebestimmungen…).

Um Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit diesem Wildtier zu unterstützen und damit auch das Verständnis für das Zusammenspiel unterschiedlicher öffentlicher Interessen zu schärfen, wurde die Wildtierhotline eingerichtet.

Beihilfenmodell des Landes NÖ bei Schaden durch Fischotter 

Prinzipiell besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung, durch einen, von einem geschützten Wildtier verursachten Schaden. Die Abteilung Naturschutz bietet bei Schäden durch den Fischotter jedoch 2 Möglichkeiten der Unterstützung an:

1. Förderung von Präventionsmaßnahmen (Zäunungen)

Zäune (e-Zäune, Fixzäune mit abschließender e-Litze) haben sich als effektivste Maßnahme zur Schadensabwehr bei kleineren Teichen erwiesen. Daher bietet das Land NÖ eine Förderung zur Errichtung von Zäunen als Präventionsmaßnahme an.

Allgemeine Voraussetzungen für Präventionsförderung:

  • Beratung durch Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) - Ökologische Station Waldviertel
  • Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
  • gefördert werden Teiche ab einer Fläche von 0,1 ha 
  • Teiche unter 0,1ha werden nur gefördert, wenn der Nachweis des 
    landwirtschaftlichen Einheitswert-Bescheides gegeben ist bzw. der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche > 0,1 ha ist (Ausnahme: keine Förderung für Hälterteiche/-anlagen).
  • ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung (z.B. durch Führen eines Teichbuches)  
  • Keine Beihilfen bei Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als 2 Jahren.

Nicht betrieblich genutzte Teiche (Teichanlagen) können eine Beratung zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen, eine Förderung steht hier nicht zur Verfügung.

Auf Beratung und Prävention im Umgang mit Fischottern wurde und wird besonderer Wert gelegt. Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ stehen Beratungsvideos für die fachgemäße Errichtung von Zäunungen zur Verfügung. Außerdem finden Sie unten eine genaue Anleitung zur Errichtung solcher Zäune (siehe Zäunungen zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter).

Weitere bzw. ergänzende Präventionsmaßnahmen, die je nach Situation (Teichgröße, Uferstruktur, Nähe zur Infrastruktur…) hilfreich sein können, finden Sie im Fischotter Managementplan Niederösterreich.

Genaue Informationen zur Abwicklung der Förderung von Präventionsmaßnahmen finden Sie im Dokument Fördervoraussetzungen Zaun-Förderung und im Downloads-Bereich.


2. Beihilfe bei Ausfraß durch den Fischotter an Teichen

Diese setzt voraus, dass der Teich nach dem derzeitigen Stand der Technik durch Prävention nicht effizient geschützt werden kann und der Schaden durch die ökologische Station Waldviertel, Bundesamt für Wasserwirtschaft, bewertet wurde. 

Voraussetzungen für die Beihilfe:

  • Nichtzäunbarkeit (insbesondere aufgrund Geländegegebenheit, Teichgröße,…)
  • Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
  • betrieblich genutzter Teiche (Nachweis z.B. Einheitswert-Bescheid)
  • Führen eines Teichbuchs
  • Bewertung des Schadens durch BAW-Ökologische Station Waldviertel

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sie sich an die Ökologischen Station Waldviertel wenden.


 

Meldung von Totfunden

Im Zuge der Beobachtung der Populationsentwicklung werden von der Abteilung Naturschutz auch Informationen zu Totfunden (z. B. Straßenverkehrsopfer) in die Datenbank aufgenommen, um ein möglichst umfassendes Bild zur Bestandsituation zu erhalten. Bei Auffinden eines toten Fischotters bitten wir Sie daher, dies der Abteilung Naturschutz mitzuteilen.

Formular zur Meldung von Totfunden 


Bei kleineren Teichen stellt ein sorgfältig gepflegter Zaun die beste Maßnahme dar, um Fraßschäden durch den Fischotter zu verhindern. Als Richtwert gilt, dass Teiche bis zu einer Größe von 0,65 ha mit einem zumutbaren Aufwand an Arbeitszeit und Kosten gezäunt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch die Zäunung größerer Teiche machbar. Je nach Größe und Lage des Teiches können hier unterschiedliche Zaunmodelle als sinnvoll erachtet werden. Bei der Zäunung muss auch auf die Uferbeschaffenheit Rücksicht genommen werden, sowie auf die Möglichkeit für Amphiben ans Gewässer zu kommen. Bei Durchflussanlagen müssen der Zu- und Abfluss ebenfalls gezäunt werden, was technisch aufwendig ist und von der zuständigen Behörde wasserrechtlich bewilligt werden muss. Ohne die Zäunung des Zu- und Abflusses findet der Otter leicht den Zugang zur Nahrungsquelle im Teich. Für die durchgängige Funktionstüchtigkeit des Zauns ist die korrekte Wartung von großer Bedeutung. Andernfalls kann der Fischotter den Zaun untergraben, überklettern oder durchbeißen.

Die Zäunung stellt die sinnvollste langfristige Maßnahme dar, um Ausfraßschäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, wobei die sicherste Art der Zäunung der Fixzaun darstellt.

Die Zäunung bei Kleinteichen stellt die effektivste Maßnahme zum Schutz vor wirtschaftlichen Schäden dar. Aber es gibt auch andere Maßnahmen, die je nach Teichgröße und –struktur im Einzelfall vom Teichwirt als zweckmäßig und umsetzbar bewertet werden können. 

  1. Alternativnahrungsangebot durch vegetationsreiche und naturnahe Ufer
    Fischotter ernähren sich nicht nur von Fischen. Mit vegetationsreichen und naturnahen Ufern kann man ein alternatives Nahrungsangebot (Reptilien, Amphibien, Wasserinsekten, etc.) sicherstellen.
  2. Alternativnahrungsangebot durch Weißfisch Besatz („Polykultur“)
    Zusätzlich kann in Abwachsteichen (Speisefischproduktion) zu wirtschaftlich wertvolleren Fischen auch der Besatz von "Futterfischen", also Weißfischen (z.B.: Rotaugen) erfolgen. Dadurch wird der Fischotter von den wertvolleren Speise- oder Besatzfischen abgelenkt und nutzt erfahrungsgemäß eher die Futterfische. Je nach Bewirtschaftungsform können jedoch auch Weißfische wirtschaftlich relevant sein. Diese Maßnahme wird in der Praxis schon in den meisten Teichen angewandt, in Biobetrieben ist die Haltung von Nebenfischen zudem durch die Produktionsrichtlinie von BIO Austria verpflichtend.
  3. Geringe Besatzdichten in extensiv bewirtschafteten Teichen
    Hohe Besatzdichten erleichtern dem Fischotter die Jagd nach der Beute. Bei geringen extensiven Besatzdichten ist der Energieaufwand für den Nahrungserwerb entsprechend höher.
  4. Abschreckung durch Lärm, Düfte, …
    Akustische und visuelle Alarmsignale, Radio, Hundegebell, Hundehaare, … sind Beispiele an Methoden, mit denen eine kurzfristige Wirkung in Form von Vergrämung erzielt werden kann. Auf Dauer allerdings zeigt sich der Fischotter als sehr lernfähig - er begreift, dass die entsprechenden Reize keine Auswirkung auf ihn haben und beginnt sie zu ignorieren. Diese Maßnahme kann nur zur kurzfristigen Überbrückung als sinnvoll erachtet werden, bis eine langfristige Maßnahme etabliert wurde (insbesondere Zäunung).
  5.  Teich im Frühjahr besetzen, im Herbst abfischen und im Winter (fisch)leer lassen
    Wie bei der Trockenlegung des Teiches kommt es hier zu einer Verknappung des Nahrungsangebotes und somit zu einer Vergrämung des Fischotters aus dem Gebiet. Diese Maßnahme wird bei Kleinteichen als sinnvoll erachtet.
  6. Ablenkteiche
    Fischotter können durch Ablenkteiche von benachbarten Teichen ferngehalten werden, um so Schäden zu reduzieren. Als Erfolgskriterien für Ablenkteiche wurden die Teichgröße (möglichst kleine Teiche mit genügend Wasser und Durchfluss), der Besatz mit weniger wertvollen Weißfischen und die räumliche Lage (Nähe zu dem zu entlastenden Teich) festgestellt. Bisher wurden kleine bereits bestehende Teiche als Ablenkteiche genutzt und keine neuen Teiche für diesen Zweck angelegt. Eine Neuanlage müsste unter gewissen Voraussetzungen ev. wasserrechtlich und naturschutzrechtlich bewilligt werden.

Zusammenfassender Überblick über Präventionsmaßnahmen

MaßnahmenVor- & NachteileEffizienz/Anwendungsbereich
ZäunungLangfristige Maßnahme um den Fischotter am Zugang zur Nahrungsquelle zu hindern; kann je nach Geländesituation nicht machbar sein

Bei kleineren Teichen (-0,65ha)

gelbes Symbol
Alternativnahrungsangebote durch vegetationsreiche und naturnahe UferFischotter ernährt sich z.T. auch von Amphibien und anderen Tieren => Schaden an wirtschaftlich relevanten Fischen kann reduziert werden Bei allen Teichen
grün
Alternativnahrungsangebote durch Besatz mit WeißfischenFischotter ernährt sich z.T. von Weißfischen => Schaden an wirtschaftlich relevanten Fischen kann reduziert werdenBei allen Teichen
gelb
Extensive BesatzdichtenHöherer Energieaufwand für Beutefang erforderlich – geringere Fischotterdichte

Bei kleineren Teichen

gelb
Abschreckungen: Lärm, Düfte, Lichteffekte etc.nur kurzfristig sinnvolle Maßnahme (Fischotter sind sehr lernfähig)Bei allen Teichen
gelb
Teich im Frühjahr besetzen, im Herbst abfischen und im Winter fischleer lassenVergrämung möglich durch Nahrungsentzug im WinterBei kleinen Teichen
gelb

Ablenkteich

Otter wird auf andere Teiche umgelenkt, kann jedoch die Fischotterpräsenz erhöhen

Bei größeren Teichen

gelb

Tabelle 4: Zusammenfassender Überblick über mögliche Maßnahmen bei Teichen und deren Anwendungsbereiche.

grünes Symbol

zielführende Maßnahme

gelbes Symbol

bedingt/kurzfristig zielführende Maßnahme

Losungen

Der Fischotter markiert vorrangig an auffälligen Plätzen (Baumwurzeln, Steine, Sandbänke…), in der Regel unmittelbar am Gewässerufer und besonders häufig unter Brücken. Meist sind die Überreste seiner Beute (z.B. Fischschuppen oder Gräten) sehr deutlich in der Losung erkennbar, da der Otter nur sehr grob verdaut.

Losung
© Bodner
Losung
© Bodner

Fraßreste

Der Fischotter frisst nicht immer die gesamte Beute – es können auch Fraßreste am Ufer liegen bleiben. Oft bleiben diese unentdeckt, da sie auch von anderen Tieren (Krähen, Füchse, Katzen…) genutzten werden. Fraßreste vom Fischotter weisen kein typisches Fraßbild auf, häufig sind jedoch Ausbisse im Kehlbereich oder angebissene Flossen. Fraßreste können daher nur dann sicher dem Fischotter zugeordnet werden, wenn auch Trittsiegeln oder Losung zu finden ist.

angefressener Fisch
© Gratzl
angefressener fisch
© Gratzl

Trittsiegel und Schneespuren

Da der Fischotter 5 Zehen hat, ist er gut von Hundeartigen oder Katzenartigen (4 Zehen) zu unterscheiden. Selten ist bei einem Trittsiegel der Fußabdruck vollständig und auch die Schwimmhäute sind nur selten erkennbar. Ein sehr typisches Spurbild des Fischotters sind die leicht schräg verlaufenden Viererreihen an Trittsiegel im Spurbild. Oft kommt es zu einer Häufung an Spuren in bestimmten Bereichen. Im Schnee können auch Otterrutschen erkennbar sein. 

Bild eines Minks
© pixabay

Mink oder amerikanischer Nerz (Neovison vison)
„Einwanderer“ (Neobiota) aus Nordamerika
Marderartiger, Raubtier
langgestreckter Körper, kurze Gliedmaßen
weiches, dichtes Fell
Größe: 30-43 cm (ohne Schwanz)

Bild eines Biberschwanzes
© Hölzler

Europäischer Biber (Castor fiber)
Heimische Tierart
vegetarisch lebendes Nagetier
unbehaarter abgeflachter Schwanz („Kelle“)
große Schneidezähne mit orange-gelbem Zahnschmelz
Größe: 80 - 130 cm

Bild eines Nutrias, der im Wasser steht
© pixabay

Nutria (Myocastor coypus)
„Einwanderer“ (Neobiota) aus Nordamerika
vegetarisch lebendes Nagetier
stumpfe Schnauße mit weißlichen Lippen und Wangen grau – weiße Tasthaare drehrunder, langer Schwanz
Größe: Körper ca. 60 cm, Schwanz ca. 40cm

Bild eines Bisams
© pixabay

Bisam (Ondata zibethicus)
„Einwanderer“ (Neobiota) aus Nordamerika
vegetarisch lebendes Nagetier
klein, gedrungene Gestalt große Hinterbeine
unbehaarter, seitlich abgeflachter Schwanz



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Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at   
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 17.11.2021
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