Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten


Verantwortung für unser Naturerbe

Die Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten in unserem Bundesland resultiert aus dem Übergangsbereich vom atlantischen über das pannonische bis hin zum kontinentalen Klima, aus der großen Amplitude der Höhenstufen und aus der oftmals engen Verzahnung von Kulturlandschaft und naturnahen Landschaftsräumen.

Mit dem Aufbau des Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 wird versucht, dem laufenden Verlust von Arten und seltenen Lebensräumen europaweit entgegenzuwirken. Die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention haben sich überdies zum Ziel gesetzt, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 einzudämmen und beeinträchtigte Ökosysteme - wo möglich - wiederherzustellen.

Niederösterreich setzt mit der Ausweisung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Schutzgebiete, mit der Umsetzung von LIFE Natur-Projekten und der Abwicklung der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen laufend wichtige Beiträge für die Arten- und Lebensraumvielfalt.

Die in den Roten Listen als gefährdet aufscheinenden, durch EU-Naturschutz­richtlinien sowie auf Grund der NÖ Artenschutzverordnung zu schützenden Arten umreißen den Rahmen zukünftig noch erforderlicher Schwerpunktsetzungen.

Prioritätensetzung mit Synergieeffekt

Auch im Arten- und Lebensraumschutz gilt es, Ziel- und Handlungsprioritäten festzulegen und Synergieeffekte zu erkennen, um mit den verfügbaren Ressourcen den Nutzen zu optimieren.

Mit dem "Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten in Niederösterreich" werden aus der Vielzahl an gefährdeten Arten und Lebensraumtypen jene herausgefiltert, für die im Licht nationaler und internationaler Rahmenbedingungen derzeit speziell in Niederösterreich besonderer Handlungsbedarf gegeben ist. In der Folge sollen bei Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte zweckmäßige, umsetzbare Strategien und Maßnahmenvorschläge zum Schutz dieser Arten und Lebensräume entwickelt werden.

Laufende Beobachtung und Nachjustierung

Ziel- und Handlungsprioritäten können sich im Lauf der Zeit verändern. Das plötzliche Auftreten oder auch der Wegfall von Gefährdungsfaktoren könne Änderungen der Einstufung notwendig machen. Es ist daher auch beabsichtigt, die Prioritätenreihungen laufend zu evaluieren und gegebenenfalls an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Artenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru5@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-15237
Fax: 02742/9005-15220 

Letzte Änderung dieser Seite: 19.5.2017
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