Arthur Schnitzler, Professor Bernhardi

Zensurakt und Textbuch im NÖ Landesarchiv

Ausschnitt aus dem Manuskript zu Professor Bernhardi
© NÖLA
Das Niederösterreichische Landesarchiv verwahrt in seinen Beständen einen einzigartigen Archivkorpus von Textbüchern, Libretti und Kabarett-Texten aus der Zeit von 1850 bis 1926. Als Zensurbehörde für alle Privattheater Wiens, - damals ja noch mit Niederösterreich vereinigt, - war die (k. k.) n. ö. Statthalterei zuständig.

Viele der heute zu Klassikern der Bühne gewordenen Stücke wurden von der Zensur verboten; ein berühmtes Beispiel dieses Kampfes ist Arthur Schnitzlers „Professor Bernhardi". Bereits 1912 wurde das Stück von der Direktion des Deutschen Volkstheaters, dem heutigen Volkstheater, bei der k.k. Polizei-Direktion in Wien eingereicht. Es sollte aber noch bis zum Ende der Donaumonarchie dauern, bis im Dezember 1918 die Aufführungsbewilligung erteilt wurde.

Die Striche im Textbuch stammen von unterschiedlichen Zensoren und weisen auf Textstellen hin, die erst abgeändert bzw. gestrichen werden mussten, damit eine Aufführungsbewilligung erteilt werden konnte.. Ganz in der Auslegung des Zensurgesetzes von 1850 sind es Schnitzlers deutliche Hinweise auf Antisemitismus, das Deutschnationale Lager, die Stellung der Kirche, aber auch öffentliche Institutionen, die als inkriminierte Passagen im Textbuch ins Auge stechen.

Ausschnitt aus dem Manusskript zu Professor Bernhardi
© NÖLA
Die Stellungnahmen der Mitglieder des Zensurbeirates fielen recht differenziert und vor allem kontroversiell aus. Vor allem Karl Glossy, der theaterbegeisterte Direktor der Wiener Stadtbibliothek, sprach sich für eine Aufführungsbewilligung aus, wenngleich auch mit vorheriger Adaptierung etlicher Stellen. Die Zensurbehörde entschied letztlich doch negativ. Auch 1918, als wiederum die Direktion des Deutschen Volkstheaters um Aufführungsbewilligung ansuchte, sollten die Mitglieder des Zensurbeirates neuerliche Gutachten verfassen. Nunmehr befürworteten alle drei Mitglieder die Freigabe, vor allem mit der Begründung, dass einerseits die im Stück angeprangerten Verhältnisse und Personen durch die „grundstürzenden Ereignisse" der letzten Jahre an Brisanz verloren hätten; andererseits man sich auch nicht gegenüber der Presse dem Vorwurf der Parteilichkeit aussetzen wolle. Am 21. Dezember 1918 konnte endlich die Wiener Erstaufführung von „Professor Bernhardi" über die Bühne des Deutschen Volkstheaters gehen.

Die Regelung der Theaterzensur 1850 verfügte, dass jedes Bühnenstück, das an einer Privatbühne aufgeführt werden sollte, der Zensur vorzulegen sei. Dem „roten Strich des Zensors" fielen nach den Bestimmungen des Zensurgesetzes zum Opfer: Verstöße gegen die Loyalität zum Kaiserhaus, zum Staatsoberhaupt, gegen die Verfassung und die Vaterlandsliebe; Verstöße gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung, Gehässigkeiten gegen Nationalitäten, Religionsgemeinschaften und Klassen; Beleidigung des öffentlichen Anstands, der Schamhaftigkeit, der Moral oder Religion; auch die Darstellung kirchlicher Gebräuche und gottesdienstlicher Handlungen und die Verwendung geistlicher Ornate und österreichischer Amtskleidung war verboten.

Die Zensurvorschriften des Jahres 1850 blieben formal wenig modifiziert über das Ende der Monarchie hinaus bis zum Jahr 1926 in Geltung. Mit der Abschaffung der Zensur wurde die Abteilung „Theaterzensur" zu einem abgeschlossenen Bestand, der keine weiteren Veränderungen erfuhr.

Der Bestand „Theaterzensur" besteht aus den Textbüchern und den zugehörigen Zensur-Akten.

Der Bestand „Theaterzensur"umfasst fast 12.000 Zensur-Akten (bereits online durchsuchbar) etwa 12.000 Textbücher , dazu kommen noch ca. 30.000 Lied-Texte der Wiener Volkssänger. Alle großen Theater Wiens - mit Ausnahme der beiden Hoftheater (Hofburgtheater, Hofoper) sind hier vertreten: Theater in der Josefstadt, Theater an der Wien, (Deutsches) Volkstheater, Raimundtheater, Volksoper (ehemals Kaiserjubiläums-Stadttheater) - aber auch kleine Vorstadt - Theater und Bühnen, die in Vergessenheit geraten oder verschwunden sind, wie Bürgertheater, Carltheater, Thaliatheater und viele andere mehr.

Jedes Bühnenstück musste in 2 Textbuch-Exemplaren zur Genehmigung eingereicht werden. Eines der zensurierten Exemplare mit den jeweiligen Strichen und Änderungsaufträgen wurde an die Theaterdirektion zurückgestellt, das 2. Strich-Exemplar verblieb bei der Behörde. Gleichzeitig wurde ein Zensur-Akt angelegt, der die Stellungnahme der Zensurbeirats-Mitglieder enthält, weiters des Zensurbeamten zum Stück in polizeibehördlicher Hinsicht, und auch Berichte über die Einhaltung der Zensurvorschriften bei der Premiere, sowie über die Reaktionen des Publikums und der Presse.

In ihrer Materialfülle und Dichte lässt die Abteilung „Theaterzensur" des NÖ Landesarchivs viele Fragestellungen und Annäherungen zu - vom kritischen Textvergleich bis zu einer gesellschaftspolitischen kulturhistorischen Analyse.

Literatur:

Beier, Nikolaj: „Vor allem bin ich ich...". Judentum, Akkulturation und Antisemitismus in Arthur Schnitzlers Leben und Werk, Göttingen 2008.

Langer-Ostrawsky, Gertrude: Der Strich des Zensors : die Theaterzensur-Abteilung im Niederösterreichischen Landesarchiv, in: Sichtungen. Archiv-Bibliothek-Literaturwissenschaft 6/7 (2203/2004), , Wien 2005, 223-251.

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Letzte Änderung dieser Seite: 28.2.2017
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