ELER – Soziale Angelegenheiten (Förderungsgegenstände 1-4) Code 7.4.1A

(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)

Beschreibung

Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und –dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotentiale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden. 

Erstmals seit dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) können bis 2020 mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen getätigt werden.

Allgemeine Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 2014 - 2020

Formular

ELER – Antrag & Verpflichtungserklärung

ELER – Richtlinien des Landes NÖ

ELER – Vorhabensdatenblatt

ELER – Ausfüllhilfe

ELER – Checkliste Einhaltung BVergGDirektvergabe 2018

ELER – Checkliste Einhaltung BVergG 2018

ELER - Formblatt Ermittlung der Nettoeinnahmen
(nur auszufüllen bei Vorhaben über € 1Mio. Investitionskosten)

ELER - Formblatt Dokumentation Vergabeverfahren

ELER – Formblatt Vergaberecht Ausfüllhilfe


ELER - Zahlungsantrag

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung des Förderungsbetrages nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen erfolgt.  Den Zahlungsantrag und die Beilagen finden Sie auf dieser Seite Download: Zahlungsantrag NÖ inklusive Belegaufstellungen (xls)

Publizität

Als Förderwerber haben Sie durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber, etc.), insbesondere auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des geförderten Vorhabens aus Mitteln des ELER(Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) hinzuweisen. Der Publizitätshinweis muss folgendes enthalten: Hinweis auf Beteiligung der Union („Mit Unterstützung von …“), EU-Logo, Text: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete“, Landeslogo und Logo LE 14-20.

Details zu den Publizitätsbestimmungen 

Keine weiteren Stichtage für das Auswahlverfahren

Die Mittel für die aktuelle Förderperiode 2014-2022 wurden bereits vergeben.

Die nächste Förderperiode startet am 1.1.2023.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen und Kindergärten
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten
Mario Weissinger, E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15519
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 28.11.2022
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