Anbauteile für Zugmaschinen (Traktoren)

Details zur Eintragspflicht von Anbauteilen für Zugmaschinen (Traktoren)

Durch den Anbau muss die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges gewährleistet bleiben.

Zu beachten ist:

- Vorspringende Teile sind zu vermeiden oder entsprechend abzudecken bzw. zu kennzeichnen
- Hydraulikleitungen sind auf Dichtheit und auf eine ordnungsgemäße Verlegung zu überprüfen
- Die Beleuchtung muss nach dem Anbau vorschriftsgemäß sein.
- Die eingeschlagene Fahrgestellnummer muss nach dem Anbau ablesbar sein.


Zwei Fälle werden unterschieden:

a) Die Anbringung von fest mit dem Fahrzeug verbunden Konsolen und Einrichtungen für den Transport und Betrieb von Geräten, wie z.B.: Frontkraftheber, Frontladerkonsole, Frontzapfwelle, Frontgewichtsträger oder Anbauplatten für Geräte müssen gemäß §22a KDV nicht angezeigt werden, wenn der Zulassungsbesitzer über folgende Nachweise verfügt:

- Bestätigung des Herstellers bzw. bevollmächtigten Importeurs des Anbauteiles hinsichtlich der Eignung zum Anbau am gegenständlichen Fahrzeug
- fahrzeugbezogene (= fahrgestellnummerbezogene) Bestätigung über die fachgerechte Montage durch eine Fachwerkstätte.

b) Andere Anbauten bzw. bei fehlenden Nachweisen für die unter a) beschriebenen Einrichtungen, sind anzeige- und eintragungspflichtig. Das Fahrzeug muss beim zuständigen Landeshauptmann an einer unserer Prüfstellen vorgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen:

- Genehmigungsdokument im Original
- Wiegezettel über das Eigengewicht (bei mindestens 90% gefüllten Kraftstofftank)
- Sonstige Nachweise können bei der Überprüfung erforderlich sein (z.B.: Bestätigung über den sach-und fachgerechten Anbau)

Hinweis bei fehlender Identifizierungs-/Seriennummer der/des Anbauteile(s):

- Es müssen die letzten 4 Stellen der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges in den/die Anbauteile gut sichtbar einschlagen werden.
- Die eingeschlagene Fahrgestellnummer am Fahrzeug muss ablesbar sein.

FAQ (häufig gestellte Fragen)


Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 26.11.2020
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