Änderung der Fahrzeugart

Änderung der Fahrzeugart (PKW auf LKW usw...)

a) PKW auf LKW

Eine derartige Änderung ist nur möglich, wenn dauerhafte Umbauten (zum Beispiel Sitzplätze ausgebaut) vorgenommen werden und ein Laderaum entsteht.
Bezüglich der Gewichte ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, damit es sich nach dem Umbau um einen Lastkraftwagen handelt.

Für Fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie bitte eine Kopie ihres Fahrzeugdokumentes und ihren gewünschten Umbau (wie viele Sitze werden ausgebaut) entweder

per Fax an 02742/9005-16030
oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at

Allgemeine Informationen zu Trennwänden und Zurrpunkten:

Trennwand bzw. Zurrpunkte bei N1 Fahrzeugen:  Um die Personen im Fahrzeug vor verrutschender Ladung zu schützen sind diese Einrichtungen gemäß ISO-Norm 27956/2009 seit dem 1.2.2013 wieder verbindlich. 
Trennwand und/oder Zurrpunkte müssen vorhanden sein und dabei dieser Norm entsprechen.

Bei der Genehmigung von Umbauten ist dabei die Baujahrsregelung zu beachten. (ISO Norm verbindlich ab Zulassung 1.2.2013)

Fahrzeuge welche vor dem 1.2.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, müssen die davor gültigen Vorschriften erfüllen.
d.h.:

- fehlt die Trennwand, so sind beim Transport von Ladegütern diese entsprechend den gültigen Bestimmungen und Normen zu sichern
- ist eine Trennwand vorhanden, so muss diese einer Last von 80% der Nutzlast standhalten

Tipp: Gibt es das Fahrzeug in typengenehmigter Ausführung als LKW, dann orientieren sie sich am besten daran.


b) LKW auf PKW

Beim Umbau eines LKW's auf einen PKW müssen Sitze, Gurten, Seitenfenster und Innenverkleidung eingebaut werden. Es ist jedenfalls darauf zu achten, dass keine scharfkantigen Teile, welche eine Gefahr für die zu befördernden Personen darstellen, vorhanden sind. Gibt es das Fahrzeug in typengenehmigter Ausführung als PKW, dann orientieren sie sich am besten daran.
Der Umbau von sogenannten "Pickup's" ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Für Fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie bitte eine Kopie ihres Fahrzeugdokumentes und ihren gewünschten Umbau (wie viele Sitze werden gestrichen) entweder

per Fax an 02742/9005-16030
oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at

Nähere Information zum Ein- bzw. Ausbau von Sitzen

Änderungen an den Sitzen

Des Weiteren ist zu bedenken, dass durch die Änderung von LKW auf PKW die Normverbrauchsabgabe fällig werden kann. Diesbezügliche Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnort - Finanzamt.


Vorgehensweise

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Abteilung Technische KFZ-Angelegenheiten und führen Sie Ihr umgebautes Fahrzeug mit Nachweis über neues Eigengewicht (Waagzettel) vor. Weitere erforderliche Nachweise können im Zuge der Überprüfung genannt werden.

FAQ (häufig gestellte Fragen)



Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 26.11.2020
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