Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat heute, Dienstag, aufgrund zweier bestätigter COVID-19 Fälle ein Betretungsverbot für die Betreuungsstelle Ost in der Gemeinde Traiskirchen erlassen. Damit ist auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetzes ein Betreten und Verlassen der Betreuungsstelle Ost untersagt. Die Maßnahme ist bis 13. April dieses Jahres gültig.
Von diesem Verbot ausgenommen sind die Personengruppen, die für die Betreuung und Versorgung unabdingbar sind, sowie Einsatzkräfte, informiert die Bezirkshauptmannschaft. Ziel dieser Maßnahme ist es, einer weiteren Verbreitung des Coronavirus innerhalb und außerhalb der Betreuungsstelle effektiv entgegenzutreten, wird betont.
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Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit Mag. Christian Salzmann Tel.: 02742/9005-12172
Email: presse@noel.gv.at
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