Kompostierbarkeit von "Biokunststoffsackerl"

Studie der Universität für Bodenkultur, im Auftrag der Länder Oberösterreich, Wien und Niederösterreich, zur Kompostierbarkeit von biologisch abbaubaren Vorsammelhilfen.

Deckblatt der Studie

Im Zuge der aktuellen Diskussion über „Mikroplastik“ wächst auch das Interesse an "Biokunststoffen". Als Biokunststoffe werden einerseits Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (Substitution von Mineralöl) und/oder andererseits biologisch abbaubare Kunststoffe bezeichnet. Die biologische Abbaubarkeit von Kunststoffen wird durch Untersuchungen nach DIN/ÖNORM EN 13432 definiert. Dabei werden neben einer chemischen Charakterisierung des Kunststoffes auch die biologische Abbaubarkeit, die Desintegration während der Kompostierung und die Ökotoxizität des Kompostes überprüft. Die nunmehr durchgeführte Studie beleuchtet, wieweit Vorsammelhilfen aus abbaubaren Kunststoffen auch unter Praxisbedingungen in nach dem Stand der Technik betriebenen offenen Kompostanlagen abgebaut werden.

FAQ Biokunststoffe

Sind Biokunststoffsackerl, welche nach EN 13432 zertifiziert sind biologisch abbaubar?

Im Rahmen des 4-Stufigen Zertifizierungsprozess der EN 13432 erfolgt neben einer Offenlegung von 99 % aller eingesetzten Inputmaterialien auch ein Abbautest. Hierbei müssen min. 90 % der organischen Kohlenstoffverbindungen zu CO2 und Wasser mineralisiert werden. Von den restlichen 10 % wird angenommen, dass diese in Biomasse umgewandelt werden.


Entsteht beim Abbau von Biokunststoffsackerl Mikroplastik?

Im Rahmen der Studie "Kompostierbarkeit von biologisch abbaubaren Vorsammelhilfen" (BOKU 2019) wurde auch überprüft, ob und in welchen Partikelgrößen zertifizierte Biokunststoffe nach dem Durchlaufen der technischen Kompostierung noch vorliegen. In der kleinsten untersuchten Größenfraktion 0,63 – 0,2 mm („Mikroplastik“) wurden Biokunststoffe nach Beendigung des Versuchs (12 Wochen) in sehr geringen Mengen nachgewiesen. Aufgrund der biologischen Abbaubarkeit kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich diese in absehbarer Zeit in der Natur vollständig abbauen.


Welche Labels auf den Produkten garantieren eine biologische Abbaubarkeit?

Folgende Labels garantieren die Abbaubarkeit:

Abbildung mögliche Labels


Laborversuche des ABF-BOKU zeigen, dass die bloße Aufschrift „kompostierbar“ oder selbst kreierte Logos der Hersteller kein Garant für eine biologische Abbaubarkeit während der technischen Kompostierung sind.


Eignen sich zertifizierten Biokunststoffsackerl als Vorsammelhilfe für biogene Abfälle?

Die Studie der BOKU (2019) "Kompostierbarkeit von biologisch abbaubaren Vorsammelhilfen" zeigt in einem Praxisversuch, dass Biokunststoffsackerl (zertifiziert nach EN 13432 und TÜV Austria Home) im Rahmen der technischen Kompostierung von Biotonnenmaterial abgebaut werden. Diese Biokunststoffsackerl haben keinen Einfluss auf den Rotteprozess oder die Kompostqualität. Auch wenn nach der technischen Kompostierung noch Biokunststoffpartikel vorliegen sollten, bauen sich diese in absehbarer Zeit in der Natur ab.
 

Muss ich für die Vorsammlung von Biomüll ein „Biokunststoffsackerl“ verwenden?

Grundsätzlich steht Abfallvermeidung an erster Stelle – daher sollten primär keine Einweg-Vorsammelhilfen verwenden. Zertifizierte Biokunststoff-Vorsammelhilfen sind nur bei gleichzeitiger Nutzung der Biotonne und bei "Mehrfachnutzung" sinnvoll. 

Mehrfachnutzung:

  • Nutzung des Frischhalteeffektes für die Lagerung von Obst, Gemüse, Gebäck (Achtung auf lebensmittelechte Materialien).
  • Einsatz als Vorsammelhilfen als bequeme und hygienische Möglichkeit zur Sammlung von Bioabfällen im Haushalt. Ziel ist eine bessere Trennqualität und höhere Erfassungsquote von biogenen Abfällen.
     

Was soll ich mit anderen Biokunststoffabfällen (z.B. Kaffeekapseln) machen?

Andere biologisch abbaubare Kunststoffe (Verpackungen, Kaffeekapseln, etc.) gehören nach dem Gebrauch nicht in die Biotonne und sind entsprechen dem regionalen Sammelsystem (z.B. über den Restmüll) zu entsorgen.


 Was soll ich mit herkömmlichen Kunststoffabfällen machen? 

Herkömmliche (nicht zertifiziert biologisch abbaubare) Kunststoffe sind stellen ein großes Problem bei der Behandlung von biogenen Abfällen dar (Stichwort: Mikroplastik). Diese sind nach dem Gebrauch entsprechend dem regionalen Sammelsystem (Restmüll, Gelber Sack, Wertstoffzentrum) zu entsorgen und gehören jedenfalls nicht in die Biotonne.


Empfehlung zum Umgang mit Vorsammelhilfen (z.B. Sackerl)

Grundsätzlich steht Abfallvermeidung an erster Stelle - daher primär keine Einweg-Vorsammelhilfen verwenden. Biokunststoff-Vorsammelhilfen sind zudem nur bei gleichzeitiger Nutzung der Biotonne sinnvoll.

Schema der Sammelhilfen
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Amt der NÖ Landesregierung
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Tel: 02742/9005 - 14201
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Letzte Änderung dieser Seite: 30.4.2021
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