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Jugend 
in Niederösterreich 
Drei Jugendliche ein blondes Mädchen im Vordergrund

Opferschutz

Konzept Opferschutz NÖ - Voraussetzungen und Rahmen allfälliger Entschädigungen

Das Land Niederösterreich bekennt sich grundsätzlich dazu, Opfern von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch in öffentlichen Einrichtungen durch die Übernahme von Therapiekosten und Entschädigungskosten entsprechende Hilfestellungen zu leisten.

In diesem Zusammenhang wurde aufgrund einer Initiative der Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime, in Kooperation mit der Abteilung Jugendwohlfahrt, also des Landes Niederösterreich, bereits im Mai 2010 bei der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft ( NÖ kija ) eine anonyme, vertrauliche und kostenlose Erstanlaufstelle für Menschen eingerichtet, die in ihrer Kindheit in Einrichtungen des Landes NÖ im Rahmen der NÖ Jugendwohlfahrt bzw. der NÖ Sozialhilfe untergebracht waren, wo sie Opfer von ( sexueller ) Gewalt wurden.

In weiterer Folge wurde über Auftrag der NÖ Landesregierung ein Konzept „Opferschutz" mit dem Ziel ausgearbeitet, Voraussetzungen und Rahmen allfälliger Entschädigungen zu definieren und einen Beirat und eine Entschädigungskommission zu etablieren. Im Jänner 2011 fand die konstituierende Sitzung des Beirats und der Kommission Opferschutz statt.

Die Opfer von Gewalt sollen ihre Geschichte vertraulich kompetenten BeraterInnen erzählen können und nach dem Clearing durch die NÖ kija entweder

  • die Möglichkeit zur Bearbeitung (Recherche, allfällige Entschuldigung) durch die fachlich zuständige Abteilung (Soziales, Jugendwohlfahrt oder Landeskrankenanstalten und Landesheime)
  • und/oder eine psychosoziale/ psychotherapeutische Aufarbeitung erhalten

Die diesbezügliche Aufarbeitung erfolgt dabei mit den folgenden KooperationspartnerInnen:

  • Der NÖ kija als generelle Anlaufstelle
  • Der Caritas der Dözese St. Pölten / Rat und Hilfe
    Betrofffene: Erwachsene
  • Die möwe St. Pölten Kinderschutzzentrum
    Betroffene: Minderjährige

Ziele des Prozesses:

  • Unterstützung betroffener Personen bei der Aufarbeitung (physischer, psychischer oder sexualisierter) Gewalterfahrungen, während ihres Heimaufenthaltes im Rahmen der NÖ Jugendwohlfahrt bzw. NÖ Sozialhilfe

Bei diesem Aufarbeitungsprozess gilt der Grundsatz der Transparenz des Procederes seitens der Behörde. Die Willensbekundung der Politik zur Aufarbeitung und Änderung von allfälligen Fehlern manifestiert sich durch die Installierung der Hotline, durch diesen Prozess und die damit verbundenen Schritte.

Wenn bei der Inanspruchnahme der Beratungseinrichtungen strafrechtlich relevante Sachverhalte bekannt werden, muss über die Möglichkeit informiert werden, eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einzubringen.

Denn jede „Geschichte" jedes Opfers wird ernst genommen und dies soll auch in konkreten Handlungen Ausdruck finden!

Allen relevanten Entscheidungsträgern wurde diese Vorgehensweise zur Kenntnis gebracht.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Opferschutz

Amt der NÖ Landesregierung
NÖ Kinder- Jugendanwaltschaft


Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange E-Mail: post.kija@noel.gv.at
Tel: 02742/90811, Fax: 02742/9005-15650

3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus, Im Würfel

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.10.2011