Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen 2023/2024
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten erlaubt für die Jagdjahre 2023/2024 im Verwaltungsbezirk St. Pölten die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher.
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Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Am Bischofteich 1
3100 St. Pölten
E-Mail: post.bhpl@noel.gv.at
Tel: 02742/9025-0
Fax: 02742/9025-37000
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Letzte Änderung dieser Seite: 24.5.2023