NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

Urlaubsaktion für die Hauptpflegeperson, die in Österreich ihren Urlaub verbringt.

Mit 1. März 2021 wurden für die NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige neue Richtlinien beschlossen.

Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige Angehörige –  welche zum Zeitpunkt des Urlaubs Pflegegeld der Stufe 3 beziehen – als Hauptpflegeperson betreuen.

Wer kann den Zuschuss erhalten:

  • Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6
    Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
  • Die antragstellende Person muss eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder
    Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt sein, wie:
    • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige,
    • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
    • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-Bürgerinnen und -Bürgern im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt

Anträge:

Die Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie bei den Gemeindeämtern und auf der Homepage des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at erhältlich

Beilagen und Bestätigungen:

Ordnungsgemäß saldierte Rechnung (Kopie) des Beherbergungsbetriebes muss Folgendes enthalten:

  • auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt sein
  • Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebes
  • Bezeichnung der Leistung
  • Urlaubszeitraum
  • Höhe der Nächtigungskosten
  • Nächtigungstaxe
  • Stempel und Unterschrift des Beherbergungsbetriebes bzw. Signatur mittels QR-Code
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer

Bescheid über die Festlegung der Pflegestufe der zu pflegenden Person (Kopie)

Die pflegebedürftige Person oder deren gesetzliche Vertretung bzw. der Erwachsenenvertreter oder die Erwachsenenvertreterin bestätigt, dass die antragstellende Person die Hauptpflege übernommen hat. 

Zuschuss:

Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt max. € 175,00; bzw. wenn der Urlaub in Niederösterreich verbracht wird max. € 225,00. Sofern die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Nächtigungskosten der Betreuungsperson unter diesem Betrag liegen, wird ein Zuschuss in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten gewährt.

Fristen:

Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach dem Urlaub einzubringen.

Besondere Hinweise:

Auf die Gewährung des Zuschusses im Rahmen der „NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige“ besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Wurde der Zuschuss auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an die Abteilung Soziales und Generationenförderung rückzuerstatten.

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Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 und 15B 3109 St. Pölten
E-Mail: generationenfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13343
Fax: 02742/9005-16220 
Letzte Änderung dieser Seite: 13.12.2023
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