Konzessionsprüfung

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für die Ausübung von konzessionierten Gewerben (z.B. Taxi- und Mietwagengewerbe, Güterbeförderung mit Lastkraftwagen im innerstaatlichen Verkehr bzw. grenzüberschreitenden Verkehr) ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.

Unter Befähigungsnachweis ist der Nachweis zu verstehen, dass der Einschreiter die fachlichen einschließlich der kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können. Der Befähigungsnachweis ist in den zu den einzelnen konzessionierten Gewerben erlassenen Berufszugangsverordnungen geregelt.

Für die Ablegung der Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die oben angeführten Gewerben wird jährlich mindestens ein Prüfungstermin ausgeschrieben. Dieser Termin wird spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung im Amtsblatt des Landes und im Mitteilungsblatt der zuständigen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft verlautbart.

Anmeldungen zur Prüfungen sind spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermins bei der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht einzubringen.

Unter "Downloads" finden Sie das entsprechende Anmeldeformular.

Die Prüftermine für Güterkraftverkehr- und Personenkraftverkehr sowie für das Z2- Gewerbe (Taxi) werden in den NÖ Amtlichen Nachrichten verlautbart.

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Letzte Änderung dieser Seite: 12.3.2024
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